Häufig gestellte Fragen
Erst einmal kann ich Sie beruhigen. Entgegen häufiger Annahmen, benötigen Sie keine Überweisung o.ä., um Kontakt zu mir aufzunehmen.
Die privaten Kassen übernehmen die Psychotherapie im Regelfall nach der Antragstellung. Schauen Sie am besten einmal in Ihren Vertragsbedingungen nach, welchen Tarif Sie gewählt haben.
Gesetzlich Versicherten kann ich Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren anbieten, wenn Sie keinen Platz bei einem kassenärztlich abrechnenden Therapeuten gefunden habe. Gerne berate ich Sie aber hierzu persönlich.
Viele Eltern fragen sich das. Eine psychotherapeutische Begleitung ist sinnvoll, wenn Belastungen über längere Zeit bestehen oder sich im Alltag deutlich zeigen – etwa durch Rückzug, Ängste, starke Wut, Schlafprobleme oder Konflikte. Auch wenn „nichts Schlimmes“ passiert ist, kann eine fachliche Einschätzung und Entlastung hilfreich sein.
Ich arbeite meist mit Kindern ab dem Grundschulalter, also etwa ab 6–7 Jahren. Wichtig ist nicht das genaue Alter, sondern ob ein Kind emotional oder sozial belastet ist, z. B. durch Ängste, Rückzug, Wutanfälle oder Schulprobleme. Auch wenn es noch schwer fällt, über Gefühle zu sprechen, kann Therapie helfen, z. B. über kreative oder spielerische Zugänge. Auch Kitakinder können psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Hier ist der Anteil der Elternarbeit verhältnismäßig größer.
Jugendliche können bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in meiner Praxis Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Köln-Lindenthal begleitet werden. Gerade in Übergangsphasen, z. B. beim Schulabschluss, im Studium, Auszug, Berufsstart, ist eine therapeutische Unterstützung oft besonders hilfreich.