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Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine wichtige und sinnvolle Möglichkeit sein, um eine dringend benötigte Therapie zeitnah zu beginnen, besonders dann, wenn keine Therapieplätze bei kassenzugelassenen Praxen frei sind.

Das Verfahren hilft Familien, die auf der Suche nach schneller und qualifizierter Hilfe für ihr Kind oft lange Wartezeiten erleben. Die Kostenerstattung ermöglicht es, dass gesetzlich Versicherte auch bei approbierten Therapeut:innen ohne Kassenzulassung in Behandlung gehen können und die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Ich begleite Sie gerne durch diesen Prozess und unterstütze Sie dabei, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

Der Aufwand für Sie ist überschaubar und gut machbar. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Kind schnell und unkompliziert Hilfe bekommt.

Downloadbereich 

Hier finden Sie eine Checkliste über aller Unterlagen, die wir für den Antrag von Ihnen benötigen 

Der Nachweis über die erfolglose Therapeutensuche 

Diese sollte vom Kinder- oder Hausarzt oder auch Psychiater ausgefüllt werden. 

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